(UN Nr.6, Text 9)
"Hier soll versucht werden, einen gut vorbereitenden Angeklagtem, der seine Verteidigungsrechte offensiv wahrnimmt, per psychiatrischer Diagnose auszuschalten."
Am Montag, dem 19. März 2007 sollte vor dem Landgericht Tiergarten die Berufsverhandlung gegen einen politischen Aktivisten stattfinden, der auf einer Demonstration gegen Studiengebühren einen Polizisten beleidigt haben soll. Ohne dass es überhaupt zum Aufruf der Sache kam, endete die Verhandlung mit einem Eklat: Richter Kiworr ordnete an, die Verhandlung auszusetzen und den Angeklagten aus medizinisch-psychiatrischer Sicht auf Verhandlungsfähigkeit zu untersuchen. Der Betroffene und unabhängige ProzessbeobachterInnen sprechen von dem Versuch, politischen Protest und offensive Verteidigung mit Psychiatrisierung zu ersticken.
Hintergrund
Am 27. August 2006 nahm der E. Schönberg in Berlin an einer von maßgeblich von StudentInnen getragenen Demonstration mit dem Motto "Das Leben ist kein Ponyhof!" teil. Dabei soll er den Polizeibeamten Ponikau mit den Worten "Kamera!Arschloch!" beleidigt haben. In erster Instanz wurde er vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.
Hauptverhandlung am 19. März 2007
Der sich selbst verteidigende Angeklagte versuchte zu Beginn, einen Antrag auf Akteneinsicht - verbunden mit einem Aussetzungsantrag - zu stellen. Mehrfach hatte er dies bereits im Vorfeld der Verhandlungen beantragt - ohne Reaktion seitens des Gerichts, obwohl die Strafprozessordnung eindeutig die Möglichkeit vorsieht, Angeklagten ohne Wahl- oder Pflichtverteidiger Zugang zu den Akten zu ermöglichen. Zunächst wollte Ulrich Kiworr - der Vorsitzende der kleinen Strafkammer 74 - nicht einmal das Stellen des Antrages zulassen. Dabei drohte er dem selbstbewusst auftretenden Angeklagten Ordnungshaft oder dem Ausschluss von der Verhandlung an. Nachdem Schönberg sich durchsetzen konnte und den Antrag formuliert hatte, wurde dieser vom Gericht zurückgestellt. In einer längeren Sitzungspause versuchte Kiworr anschließend, den Angeklagten dazu zu überreden, keine weiteren Anträge zu stellen. "Bereits dieser Umstand zeigt, dass der Vorsitzende offensichtlich kein Interesse daran hatte, dass das Recht auf Verteidigung effektiv wahrgenommen wird", folgert Patrick Neuhaus, der als unabhängiger Prozessbeobachter an der öffentlichen Verhandlung teilgenommen hatte. Nach einer zweiten Sitzungsunterbrechung verfügte Kiworr die Aussetzung der Hautpverhandlung. Außerdem ordnete er an, den Angeklagten medizinisch darauf untersuchen zu lassen, ob dieser überhaupt verhandlungsfähig ist. "Der Vorsitzende versucht mutmaßlich, mich über eine medizinische Diagnose für unzurechnungsfähig zu erklären", erklärt der Angeklagte. Unabhängiger ProzessbeobachterInnen werfen Kiworr nun vor, seine Macht gezielt einzusetzen, um einen sich offensiv verteidigenden Angeklagten mundtot zu machen. "Offenbar ist Richter Kiworr es gewöhnt, dass sich Menschen seiner Macht und kaum angreifbaren Stellung beugen", erklärt Patrick Neuhaus.
Zwar seien Justizstrukturen grundsätzlich autoritär ausgelegt, die Entscheidung Kiworrs stelle aber eine besondere Zuspitzung dar: "Psychiatrisierung ist ein besonders umfassender Entzug der Möglichkeit, Selbstbestimmung über das eigene Leben auszuüben." Der konkrete Fall zeige aber auch, das psychiatrische Mittel nicht von medizinischen, sondern politischen Interessen bestimmt seien: "Hier soll versucht werden, einen gut vorbereiteten Angeklagten, der seine Verteidigungsrechte offensiv wahrnimmt, per psychiatrischer Diagnose auszuschalten."
Kontakt zu dem Betroffenen
Tel. 0172-3208587
keinponyhof@gmx.net
Unbequeme Nachrichten Nr.6, Mitte 2007
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