Thomas Meyer-Falk,
z. Zt. JVA-3117, Schönbornstr. 32,
D-76646 Bruchsal
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Dienstag, 12. Dezember 2006
11 1 / 2 Jahre Knast - aus dem Alltag deutscher Straf- und Strafvollzugsjustiz
In den Medien ist oftmals zu lesen, nur brutale Schwerstverbrecher würden zu hohen Strafen verurteilt. Im folgenden berichte ich über Gerd Theisz (er ist mit seiner Namensnennung einverstanden). Seit längerer Zeit befindet er sich in Absonderung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal (http://www.jva-bruchsal.de). Was es mit der Absonderung auf sich hat, dazu später mehr.
Vorgeschichte von Gerd T.
Gerd ist 40 Jahre alt und stammt aus dem Raum Heilbronn und hat einige Vorstrafen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Seit Juli 2001 befindet er sich in Haft, weil er Haschisch und Kokain, bzw. Heroin in die BRD eingeführt und damit gehandelt hat. Das Landgericht Mosbach verurteilte ihn am 27.01.2003 zu 11 Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
Dabei ging es primär um Haschisch, bzw. Marihuana (ca. 20 kg) und ca. 200 Gramm Heroin, bzw. Kokain, sowie etwas Ecstasy. Selbst abhängig, finanzierte er von dem Verkauf seinen Lebensunterhalt und auch seine Sucht; man hielt ihm zu gute, täglich für 200 DM Drogen benötigt zu haben, da er von dem hoch süchtig machenden Crack abhängig sei.
Ihm wurde jedoch eine "hohe kriminelle Energie" bescheinigt, weil er in seinem VW-Käfer (nicht gerade das Auto eines Großdealers) ein sorgfältig verborgenes Versteck für den Transport von Drogen angelegt hatte.
Weitere Verurteilung
Über das exorbitante Strafmaß empört, suchte Gerd einen Weg, wie er sich der Haftverbüßung entziehen könnte. Kein Freund von Gewalttaten, versuchte er es auf dem klassischen Weg und sägte im März 2005 an den Gitterstäben seiner Zelle in Heilbronn.
Als nur noch 20 % der Stäbe hätten durchgesägt werden müssen, wurde er erwischt - und dafür (wegen Sachbeschädigung) zu zwei Monaten verurteilt. Weil er zudem gegenüber einem Gefängniswärter sagte, er wolle jenen Richter, der ihn zu der oben erwähnten langjährigen Haftstrafe verurteilte, "aufsuchen" und werde danach wohl mit "lebenslänglich" ins Gefängnis kommen, wurde er zu drei Monaten Haft verurteilt. Denn dieser Satz stelle eine - strafbare - Bedrohung (§ 241 StGB) dar, so das Amtsgericht Heilbronn.
Aus diesen zwei Einzelstrafen wurde eine Gesamtstrafe von vier Monaten gebildet.
Weiterer Vollzugsverlauf
Herr Theisz sitzt nun seit 2005 in der JVA Bruchsal; erst in Einzelhaft, d.h. er durfte die Zelle nur verlassen für 1 Stunde täglichen Hofgang. Seit bald einem Jahr wird er "nur" noch in einfacher Absonderung gehalten. Das heißt, Beamte eskortieren ihn morgens in einen Kleinbetrieb für gefährliche Gefangene im Keller der JVA und nachmittags darf er mit diesen eine Stunde in den Knasthof. Sonstige Freizeitaktivitäten, etc...? Verboten! Aber seine Arbeitskraft nutzt dieser Staat gerne und weidlich.
Am 2.8.06 fand nun unter Leitung der Abteilungsjuristin H. (nach eigenem Bekunden ist sie u.a. deshalb Juristin geworden, um argumentieren zu können) eine Konferenz über das weitere Vollzugsschicksal von Gerd T. statt, worüber ihm ein schriftlicher Bescheid ausgehändigt wurde. Ihm wird tadelloses Vollzugsverhalten attestiert! Man erwartet, als unvoreingenommener Leser, dass der Vollzug nunmehr gelockert werden würde. Weit gefehlt! Nachdem in sechs Sätzen Frau H. argumentiert, wie positiv das Verhalten von Herrn Theisz sei, meinte sie in Absatz Sieben lapidar, er habe sich jedoch "nicht von seinen Fluchtabsichten distanziert" - um dann in einer schwerlich überbietbaren Hybris fortzufahren:
"Es ergeht daher folgender Beschluss:
1. ) Der Strafgefangene verbleibt im geschlossenen Vollzug ohne Lockerungen"
Worin liegt die Hybris? Die Formel "Es ergeht (...) Beschluss" wählen Richter in ordentlichen Gerichtsverfahren, deshalb lässt der Gebrauch durch Frau H. einen Blick in ihre Psyche zu. Aus welchen Gründen auch immer nicht in den Richterinnenberuf gelangt, fristet sie nun (vielleicht frustriert) ein Dasein als Gefängnisjuristin und ist bemüht, ihr Ego durch solche Floskeln aufzupolieren.
Dass es mit der juristischen Argumentationsfähigkeit von Frau H. nicht ganz so weit her ist, bescheinigen ihr - das nur nebenbei - mehrfach schon die Strafvollzugsgerichte und hoben diverse Verfügungen von ihr als rechtswidrig auf.
Wie geht es weiter?
Mit diesem "Beschluss" der Frau H. kann sich Herr Theisz auf weitere Jahre in Absonderung einrichten. Wo ist er, der angeblich jedem Gefangenen qua Verfassung zustehende Resozialisierungsvollzug?
Die 11 Jahre 6 Monate für die Drogensache und die anderen vier Monate wird er aller Voraussicht nach voll verbüßen, wenn man das Maß an Resozialisierungs-"bemühungen" der Anstalt zu Grunde legt.
So sieht er aus, der Vollzug 2006!
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