Sonntag, 27. Dezember 2009

Todesursache: Knast

Jedes Jahr gibt es etwa 100 Suizide in Deutschlands Knästen. Über die Zahl der Suizidversuche gibt es keine Zahlen. Nach einer Untersuchung denken 40% aller Gefangenen an Selbstmord. Vermutlich liegt die Zahl noch wesentlich höher. Warum werden diese Hilferufe draußen kaum wahrgenommen? Liegt es nur an den dicken Knastmauern? Oder liegt es nicht eher daran, daß viele draußen nicht hinhören wollen? Die Toten werden still und heimlich weggebracht. Der Hausarbeiter putzt die Zelle. Und niemand draußen hats gemerkt. Akte zu und weiter geht’s. Der Fall von David S. ist deshalb aussergewöhnlich, weil er öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat. Was war geschehen? §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ In den frühen Morgenstunden des 16. Juli 2008 schnitt sich David S. in seiner Zelle im Nürnberger Knast die Pulsadern auf. Fünf Monate saß er dort in Untersuchungshaft. Fünf Monate, in denen er nicht mal seinen Eltern schreiben durfte, geschweige denn Besuch empfangen. Die Begründung: da er nicht geständig sei, bestehe Verdunklungsgefahr. Kleiner rechtlicher Hinweis: Kein Gefangener ist zum Geständnis verpflichtet, nicht mal in Bayern. Erst zwei Monate nach seinem Tod erhielten seine Eltern 4 Briefe, die David während seiner Haft an sie geschrieben hatte. Diese Briefe hatten die Anstalt aber nie verlassen. Nach 5 Monaten war David dann offensichtlich so verzweifelt, daß er „ein Zeichen“ setzen wollte. Kurz nachdem er sich die Pulsadern aufgeschnitten hatte, drückte David den Notruf. Was dann folgte, ist ein Lehrstück in Sachen medizinischer Versorgung im Knast. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Zwei Schließer rückten an, öffneten die sogenannte Kostklappe (eine kleine Luke in der Tür). Sie sahen den blutverschmierten und um Hilfe rufenden David. Auch Mitgefangene, welche die Hilferufe von David hörten, schlugen Alarm. Statt sofort den Notarzt zu rufen, benachrichtigten die beiden Schließer erstmal den Knastsanitäter Ilja S. Nach einer halben Stunde traf dieser dann endlich vor Ort ein. Auch er rief nicht sofort den Notarzt, sondern telefonierte erstmal mit dem Anstaltsarzt Dr.Kurt Paulus. Dieser wollte weder in die JVA kommen, noch riet er dazu den Notarzt zu rufen. Stattdessen empfahl er Pflaster und stündliche Beobachtung. Er wollte dann am nächsten Tag nach David sehen. Eine Stunde nach diesem Telefonat war David schon tot. Einge Mitgefangene hörten, wie die Beamten darüber diskutierten, ob sie denn überhaupt befugt seien, den Notarzt zu rufen. Der um Hilfe rufende David wurde angeschnauzt, er soll „sich zusammenreißen“. Sie beschlossen dann David mit dem Rollstuhl in die Sanitätsabteilung zu bringen. Erst als David in einen sogenannten Blutungsschock fiel, entschloß man sich doch, den Notarzt zu rufen. Viel zu spät. Dieser konnte um 3.51 Uhr nur noch den Tod von David feststellen. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Am 11.11.2009 begann in Nürnberg der Prozeß gegen den Knastarzt Dr.Kurt Paulus und den Sanitäter Ilja S. Der viel zu spät gerufene Notarzt machte als Zeuge keinen Hehl aus seinem Entsetzen über den Dilettantismus des medizinischen Personals. Wörtlich: „Für jeden, der nur ein bißchen Ahnung von Medizin hat, ist ersichtlich, daß das so nicht geht“. Pflaster seien zur Versorgung solch tiefer Wunden absolut nicht geeignet. Ebenso unsinnig sei der Transport auf die Krankenstation gewesen. Stattdessen hätte man sofort den Notarzt rufen müssen. Während der Anstaltsleiter immer noch großes Vertrauen in Dr. Paulus hat, klagt der Hausarbeiter, der am nächsten Tag die blutverschmierte Zelle putzen mußte, seither über Schlaflosigkeit. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Noch läuft dieser Prozeß. Wir wissen nicht, ob es noch vor dem Druck dieser Straflosausgabe noch zu einem Urteil kommt. Wir werden aber auf alle Fälle in der nächsten Ausgabe weiter informieren.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
Nur ein Versagen der Einzelnen?
Das Urteil ist gar nicht das, was die meiste Aufmerksamkeit verdient. Justiz kann, wie immer, fast nur persönliches Versagen be- und verurteilen. Der Fehler liegt aber im System. Tausende Gefangene können ein Lied singen von der mangelhaften medizinischen Versorgung, im Notfall und im Alltag. Bei zahlreichen Todesfällen während und nach der Haft kommt aber eine (Mit-)Verantwortung der Knastmedizin (z.B. verspätete Diagnose) gar nicht ins Blickfeld. Erst recht, wenn es nicht um Leben oder Tod, sondern "nur" um vermeidbare Schmerzen geht. Wen interessiert das außer die Betroffenen? §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Der Kern des Problems ist: Gefangene können keinen Arzt ihres Vertrauens wählen. Der/die zuständige Mediziner/in ist bei der Gefängnisverwaltung angestellt, genießt deren Vertauen. Er/sie ist Teil des Strafsystems, muß z.B. beurteilen, ob Gefangene aus medizinischer Sicht "arrestfähig" sind, also eine Sonderstrafe durchstehen können. Da Gefängnisärzte auch "draußen" kein besonders Ansehen genießen, landen in dieser Position meist nicht die besonders Fähigen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist es wohl auch nicht soziales Engagement, das medizinisches Personal an die doppelt und dreifach verriegelten Orte verschlägt. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Dass die Sanitäter im vorliegenden Fall diskurierten, ob sie eine Notarzt von außerhalb des Justisapparates rufen "dürfen", hat mit dieser Grundstruktur zu tun. Not gab es ja offensichtlich. Aber halt diese leidige Zuständigkeitsfrage. Ab wann ist die Not des Gefangenen groß genug, diese Barriere zu überwinden? Medizinische (Nicht-)Versorgung unter solchen Bedingungen ist unwürdig, schmerzbringend, teilweise lebensgefährlich bzw. tatsächlich Tod bringend.
aus STRAFLOS 01 vom November 2009

Keine Kommentare: